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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

AGB`s Allgemeine Geschäftsbedingungen von Z.I.M. Ziegler Immobilien

 

1. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Bei allen Angeboten und Mitteilungen sind Irrtum, Auslassungen und Zwischenverwertung  ausdrücklich vorbehalten. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertrag zu anderen Bedingungen, als in unseren Angeboten angegeben, zustande kommt.

 

2.  Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind  vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten, es sei denn, dass wir unsere schriftliche Genehmigung zur   Weitergabe  ausdrücklich erteilt haben. Als Dritte gelten auch Ehepartner und Familienangehörige sowie juristische Personen, die durch den Angebotsempfänger repräsentiert werden Kommt es aufgrund unbefugter Weitergabe zu einem Vertrag, so ist der Empfänger verpflichtet, Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre. Bei Zuwiderhandlung haftet der Empfänger in vollem Umfang, auch wenn er Bevollmächtigter ist. Weisen wir nach, daß uns durch unbefugte Weitergabe unserer Informationen durch den Auftraggeber, eine Provision entgangen ist, ist uns die Provision vom Auftraggeber zu zahlen, die wir insgesamt durch unsere Tätigkeit hätten erzielen können gemäß Ziffer 6

 3.  Ist dem Angebotsempfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, ist er verpflichtet, uns dies binnen 5 Arbeitstagen per Einschreiben mitzuteilen, unter gleichzeitiger Nennung des anderweitig erbrachten Nachweis. Andernfalls ist in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das von uns nachgewiesene Objekt eine Provision gemäß Ziffer 6 zu zahlen.

 4.  Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald infolge unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung sowie die Inanspruchnahme unserer Dienstleistung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande
gekommen ist. Es genügt hier sinngemäß die Mitursächlichkeit. Wird ein Vertrag zu anderen als zu den ursprünglich genannten Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns
nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern der zustande gekommene Vertrag mit dem von uns angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem
wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von unserem Angebot abweicht.
Gleiches gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird z.B. Kauf statt Miete.

 

Angebote, die im Vorfelde freiverkäuflich durch uns angeboten und zu einem späteren Zeitpunkt im Wege einer Zwangsversteigerung käuflich erworben werden, so ist in diesem Falle der Zuschlagpreis maßgeblich.  Es gelten in diesem Falle die Provisionssätze gemäß Ziffer 6.

Wird ein  nachgewiesener oder vermittelter Vertrag seitens des Angebotsempfängers oder Auftraggebers rückgängig gemacht oder aufgehoben, bleibt unser Provisionsanspruch hiervon unberührt, sofern  das
 Rücktrittsrecht aus einer von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. 

5  Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluß des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist  zahlbar innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von  4%  an uns zu leisten.     

6. Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze entsprechen den ortsüblichen Maklerprovisionen. Sie gelten mit Abschluss des Maklervertrages als fest vereinbart.

Kauf: Bei An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken beträgt die Maklerprovision 7,14% incl. 19% MwSt. (bezogen auf den Kaufpreis)

An- und Vorkaufsrecht: Bei der Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten beträgt die Maklerprovision1,19% bezogen auf den Verkaufs- bzw Verkehrswert.

Bei Vermietung und Verpachtung: Bei Verträgen mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren beträgt die Maklerprovision bis zu 2,38 Nettokaltmieten incl. 19% MwSt.  

Die Erhebung und Berechn